Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weinsberg, BAB 6, km 642,350, Fahrtrichtung MA-N nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit in Weinsberg, BAB 6, km 642,350, Fahrtrichtung MA-N festgestellt und wurde mit …Mehr