Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neunkirchen, L 124, i. H. Industriegebiet König, Rtg. B 41 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren mit PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr