Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bannewitz, K 9016, Horkenstraße 17 um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für …Mehr