Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Bergstraße, in Höhe zwischen Lichtmast-Nr. 78-2 und 80-2, aus Ri. Innsbrucker Straße, in Ri. Nöthnitzer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 digital wurden 68 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 3 …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung In Dresden, Bergstraße, ggü. Einmündung Böllstraße, aus Ri. Nöthnitzer Str., hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Dresden
In Dresden, Bergstraße, ggü. Einmündung Böllstraße, aus Ri. Nöthnitzer Str., in Ri. Innsbrucker Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 digital mit Frontfoto 72 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr