Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h in Jettingen, K 1023 überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 97 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Böblingen eröffnete Bußgeldverfahren “Die Fachanwälte …Mehr