Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schleswig, Schleidendörferstraße, K 119, Richtung Klensby mit 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 dokumentierte mit Foto 72 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandte Vordruck …Mehr