Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Kaltenkirchen, B4, Kreuzung L 210 / K 48 um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 67 km/h, Beweismittel: Sensormessung und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr