Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grasleben, K 56, Höhe Heidwinkel, in Richtung Grasleben begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO Einseitensensor mit Tatfoto 78 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr