Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ahlheim-Baumbach, K 68, Niederellenbacher Straße, Höhe Nr. 3, Rtg. Niederellenbach mit 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die durchgeführte Sensormessung dokumentierte mit Foto 77 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Aktenführende …Mehr