Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamm, Kamener Straße, Fahrtrichtung Kamen, Bereich Hs.-Nr. 221 um 17 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr