Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Münster, Kappenberger Damm / Schule, FR Wiedaustr.. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 mit Foto 67 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr