Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in München, Karl-Theodor-Straße, G 113, stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 54 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr