Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schloß Holte-Stukenbrock, Kaunitzer Straße H.Hs.-Nr. 312, FR Schloß Holte begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO 3.0 mit Foto 65 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, …Mehr