Kreis Rendsburg-Eckernförde: Verjährung oder fehlerhafte Messung?

In diesem Verfahren wurde dem Mandanten eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 46 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. Gemessen wurde mit dem Messsystem VITRONIC PoliScanSpeed. Die Messstelle befand sich auf der BAB 7 Km 59,500 Rtg. Hamburg. Hier drohte ein Fahrverbot. Nachdem wir die Richtigkeit der Messung bestritten und die Messunterlagen angefordert hatten, wurde nie Bußgeldbescheid erlassen, …Mehr

Amtsgericht Weißenfels: Messfehler Eso ES 3.0

Der Mandantin wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der  BAB 9 bei Teuchern, Kilometer 153,200 in Fahrtrichtung Berlin vorgeworfen. Sie soll die zugelassene Geschwindigkeit um 44 km/h überschritten haben. Auf dem Beweisbild war jedoch ein weiteres Fahrzeug auf der rechten Richtungsfahrbahn zu erkennen. Die Mandantin befuhr den mittleren Fahrstreifen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das andere …Mehr

Land Brandenburg – Bußgeldstelle Gransee: Messfehler Poliscan Speed

Dem Verfahren lag ein Geschwindigkeitsverstoß in Höhe von 42 km/h außerörtlich zu Grunde. Das Messsystem war PoliScan Speed, Softwareversion 1.5.5. Der Mandant soll auf der Tangente von der BAB 12 zur BAB 10 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Schönefeld; BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0 die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben. Die Beweisbilder waren jedoch nicht geeignet, den Tatnachweis …Mehr

Regierungspräsidium Kassel: Messfehler Poliscan Speed

Dem Verfahren lag ein Geschwindigkeitsverstoß in Höhe von 24 km/h außerörtlich zu Grunde. Das Messsystem war PoliScan Speed F1. Der Mandant soll in der  Gemarkung Dillenburg, A 45, Hanau – Dortmund, km 136,800  die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben. Die Beweisbilder waren jedoch nicht geeignet, den Tatnachweis zu führen. Der Auswerterahmen war völlig untypisch positioniert, obwohl kein …Mehr

AG Remscheid: Einstellung nach § 47 II OWiG

Rechtsanwalt Steve Herzog Meinem Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h innerorts mit einem Motorrad vorgeworfen. Erkennbar war auf dem Bild lediglich der Visierausschnitt mit Augen, Augenbrauen und ein Stück der Nase. Dies veranlasste aber die Behörde nicht an der Fahrereigenschaft zu zweifeln. Der Mandant ist Halter des Fahrzeuges, also muss er auch Fahrer gewesen …Mehr