Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, B 32, Höhe Abschnitt 150, Kilometer 0,1 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Poliscan FM1 76 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr