Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Schwerin, auf der B 106, Abschnitt 140, Kilometer 2,3, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Verwarnungsgeld: 15,00 € Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
15,00 € Verwarnungsgeld wegen Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Schwerin, auf der B 106, Abschnitt 140, bei Kilometer 2,3 erhoben, Bußgeldstelle Landeshauptstadt Schwerin
Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schwerin, auf der B 106, Abschnitt 140, bei Kilometer 2,3 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 58 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 8 km/h festgestellt. Beweismittel:Messung mit PoliScan Speed Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Verwarnung / Anhörung …Mehr