Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Nürnberg, Schnieglinger Straße 25, Ri. Kirschgartenstraße um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 51 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Geschwindigkeitsmessung und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr