In Sankt Wolfgang, ED21, Abschnitt 100, km 1.52, in Fahrtrichtung Klaus wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Handmessgerät- FG21P ergab 83 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat, § 17 OWiG Aktenführende Dienststelle: …Mehr