Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 4, Chemnitz, Abs. 670, km 0,095, Ri. Malchin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 19 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM1 wurden 69 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr