Auf der BAB 113, km 0,22, in FR Dresden wurde am 05.10.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ES3.0 124 km/h. Verletzte Vorschriften : § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee/Internetwache Brandenburg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr