Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Moosthenning, St 2111, Abschnitt 480, km 1.580, Ri. Dingolfing mit 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 1033 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr