Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, A 20, km 10,900, in Rtg. Rostock begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 119 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr