Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Melle, BAB 30, km 101,049, Rheine nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr