Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, km 106,5, Gemarkung Chemnitz FR Leipzig außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Videomessung ProVida 2000 . 1 Monat Fahrverbot. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr