Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Trier, auf der A 64, Gemarkung Trier, bei km 11,32, FR Hermeskeil. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 118 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr