Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Hö. Wasserrückhaltebecken, km 111,5 aus Ri. Berlin begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 49 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 179 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr