Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mehring, Parkplatz Mehringer Hof, Fahrtrichtung Koblenz, km 135,30 mit 26 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen. Festgestellt wurden 15^6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Anhörungsbogen wurde von …Mehr