Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Witten, A 43, km 14,100, Wuppertal nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 …Mehr