Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, km 145,420, RF Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung mit Frontfoto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 4 …Mehr