Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, bei km 168,655 in FR Frankfurt/O, Prenzlau um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr