Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Braunschweig, BAB 39, Rtg. Salzwedel, km 176,500 um 60 km/h bei zulässigen 63 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h, Beweismittel: Messung mit Police Pilot ProVida 2000. Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr