Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Holle, A 7, km 195,45, RF Süd um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 129 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis …Mehr