Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,8000, Fahrtrichtung Rüdesheim um 39 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 139 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr