Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h der erforderliche Abstand von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Pforzheim, BAB 8, km 247,200, Fahrtrichtung M-KA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-4.5 Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr