Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock, Verteilerfb. a R Berlin, n Lübeck, km 287,07  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto. PKW mit Anhänger Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr