Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Waldlaubersheim, Gem. Waldlaubersheim, A 61, km 288,5, FR Norden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 156 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr