Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Großweil, St. 2062, Abschnitt 200, km 4.4 – 1.0, FR Großweil Osten die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 90 km/h mit Handmessgerät FG21P. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr