Auf der BAB 38, Buhla, Leipzig- Göttingen, km 48.5 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden 112 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle …Mehr