Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 15, km 52,5 in FR Bundesgrenze wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 118 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr