In Hockenheim, BAB 61, km 585,300, Fahrtrichtung Speyer wurde der nötige Sicherheitsabstand um 22,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hockenheim, BAB 61, km 585,300, Fahrtrichtung Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

In Hockenheim, BAB 61, km 585,300, Fahrtrichtung Speyer wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Hockenheim, BAB 61, km 585,300, Fahrtrichtung Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5-Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr