Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ettlingen, BAB 5, km 629,0, F-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2.3D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr