In Malsch, auf der BAB 5, in Höhe km 640,400, F – Basel wurde der nötige Sicherheitsabstand um 29,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Malsch, auf der BAB 5, in Höhe km 640,400, F – Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr