Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Burgau, A 8, Ri. Stuttgart, Abschnitt 260, km 7.800 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS4.5 mit Foto, Video festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr