In Allershausen, auf der A 9, München, km 7,988 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 44,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, A 9, München, Ab.1040, km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 …Mehr