Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 38, Heringen-Helme, Leipzig – Göttingen, km 83,0. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Foto 147 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr