Auf der BAB 24, Richtung Berlin wurde der nötige Sicherheitsabstand um 39,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 24, Richtung Berlin, bei km 89,502 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessgerät festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr