Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Köhlbranbrücke, Frtg. Roßdamm die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 40 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Video-Band-Aufzeichnung ergab 90 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. …Mehr