Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße mit 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S 350, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV …Mehr
Um 21 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße überschritten, Bußgeldstelle Stuttgart
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, FR Kronenstraße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h mit durch Messung mit TraffiStar S 350, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Die Geschwindigkeitsüberschreitung in Stuttgart, Friedrichstraße wurde mit Einleitung eines Bußgeldverfahrens verfolgt, Bußgeldstelle Stuttgart
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Friedrichstraße, FR Kronenstraße die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Lasergerät TraffiStar S350 mit Foto ergab 51 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte …Mehr
Schriftliche Verwarnung nach Geschwindigkeitsmissachtung in Stuttgart, auf der Friedrichstraße erhalten, Bußgeldstelle Stuttgart
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der Friedrichstraße, Fahrtrichtung Kronenstraße um 11 km/h, bei erlaubten 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S350, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat …Mehr
Nach Geschwindigkeitsverstoß in Stuttgart, auf der Friedichstraße wurde Bußgeldverfahren eröffnet, Bußgeldstelle Stuttgart
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 03.06.2016 in Stuttgart, auf der Friedichstraße, Richtung Kronenstraße um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit TraffiStar S350, Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr