Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71263, Weil der Stadt, L 1188, Hausener Straße, Höhe Einmündung Münklinger Straße um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Poliscan mit Frontfoto 47 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr