Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Königswinter, L 490, Abs. 4, km 0,4 um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr